Kernkraftwerk Cattenon,
Frankreich

Atommoratorium in Spanien: Ursachen, wirtschaftliche Folgen

Atommoratorium in Spanien: Ursachen, wirtschaftliche Folgen

Als Atommoratorium wird die vorübergehende Aussetzung des Baus und der Inbetriebnahme von Kernkraftwerken bezeichnet.

1983 wurde in Spanien ein Nationaler Energieplan erstellt, in dem ein Atommoratorium im Land erlassen wurde. Das Atommoratorium bedeutete die Sperrung von 5 der 7 genehmigten Kernkraftwerksprojekte. Technisch bedeutete es eine Bremsung der Dynamik der Entwicklung der Kernenergie im Land.

Was hat das Atommoratorium in Spanien verursacht?

Es gibt mehrere Gründe, die die Schaffung des Atommoratoriums motiviert haben:

  • Technische Gründe.

  • Gründe aus der Stromnachfrage.

  • Soziale Opposition. Populäre Opposition gegen Atomenergie, insbesondere in Extremadura und im Baskenland.

Worin bestand das spanische Atommoratorium?

1983 wurde ein Nationaler Energieplan erstellt, in dem die Kernenergie in Spanien stark betroffen war. Der Wille der Regierung von Felipe González war es, einen Plan zu entwickeln, um die nationale Stromproduktion an die Energienachfrage anzupassen und die Preise anzupassen.

Im Juni 1984 genehmigte der Abgeordnetenkongress den Nationalen Energieplan 1983 (PEN-83). Die nukleare Abschaltung war die wichtigste Neuheit von PEN-83, ​​die in der Verlangsamung des Bauprogramms für Kernkraftwerke bestand.

Zu dieser Zeit gab es 7 Kernkraftwerke, die eine Baugenehmigung hatten:

  • Das Kernkraftwerk Lemóniz I-II

  • Die Kernkraftwerke Valdecaballeros I-II

  • Die Kernkraftwerke Trillo I-II

  • Das Kernkraftwerk Vandellós II.

Bei der Entwicklung von PEN-83 wurde es als notwendig erachtet, das aktuelle Kernenergieprogramm so anzupassen, dass nur zwei der sieben zugelassenen Kernkraftwerke ausgewählt werden.

Ausgewählt wurden die Kernkraftwerke Trillo I und das Kernkraftwerk Vandellós II.

 

Technische Implikationen des Atommoratoriums

Zum Zeitpunkt der Genehmigung des Atommoratoriums waren einige Projekte bereits angelaufen, sodass für das damals Gebaute Konservierungskonzepte geplant werden mussten.

In den beiden Gruppen von Lemóniz wurde die Erhaltung der Konstruktion bis zum Datum des Moratoriums aufrechterhalten. In den beiden Gruppen von Valdecaballeros werden nur Wartungsaufgaben durch die Durchführung eines im PEN-83 vorgesehenen Abschaltplans durchgeführt.

Der Bau des Kernkraftwerks Trillo II hatte noch nicht begonnen.

Wirtschaftliche Folgen des Atommoratoriums

Aus wirtschaftlicher Sicht waren die Investitionen der Eigentümergruppen der blockierten Kernkraftwerke bereits getätigt. Um die Verluste auszugleichen, wurde auf Anordnung des Industrieministeriums im Oktober 1983 ein Prozentsatz des Stromtarifs festgelegt, der zur Erfüllung dieser Verpflichtungen verwendet werden sollte.

Die Erhöhung der Stromrechnungen endete im Oktober 2015. Nach Angaben der Nationalen Markt- und Wettbewerbskommission (CNMC) haben die Spanier insgesamt 5.717 Millionen Euro an Banken und Stromunternehmen gezahlt.

Die gesetzliche Verpflichtung des Moratoriums wurde auch in den Nationalen Energieplan von 1991 (PEN-91) aufgenommen. Dieser Plan erstellt eine Reihe von Prognosen zum Strombedarf und setzt auf fossile Brennstoffe und erneuerbare Energien.

Die Lösung des Problems des Atommoratoriums würde mit der Verabschiedung des Gesetzes zur Verordnung des Nationalen Elektrizitätssystems (LOSEN) von 1994 erfolgen. Diese gesetzliche Bestimmung betraf nur bestimmte Kernkraftwerke und stellte einen wirtschaftlichen Ausgleich her. Dafür könnten die Stromversorger einen Prozentsatz des Stromtarifs abziehen.

Im Dezember 1996 unterzeichneten die Regierung und die Elektrizitätsunternehmen das Protokoll zur Einführung einer neuen Regulierung des National Electric Systems. Das Ergebnis war das Elektrizitätswirtschaftsgesetz von 1997, das wesentliche Änderungen des derzeitigen Systems vorsah.

Dieses neue Gesetz sah eine vollständige Liberalisierung der Stromproduktion vor, so dass der Bau von Kernkraftwerken nur noch der vorherigen behördlichen Genehmigungsregelung unterliegt.

Entschädigung von Projekten, die dauerhaft gelähmt sind

Mit Ministerialerlass des Wirtschaftsministeriums vom Juni 1996 wurde ein Fonds zur Verbriefung von Vermögenswerten aus dem Atommoratorium eingerichtet. Dieser Fonds wurde als alleiniger Erwerber des gesamten Entschädigungsanspruchs der Elektrizitätsunternehmen gegründet, die Eigentümer der Bauprojekte der Kernkraftwerke Lemóniz, Valdecaballeros und Trillo II sind.

Die dem Jahr 2000 entsprechende Jährlichkeit und der ausstehende Ausgleichsbetrag wurden gemäß Beschluss der Generaldirektion für Energiepolitik und Bergbau vom 15. Januar 2001 festgelegt.

Um die Höhe der ausstehenden Entschädigungen zum 31. Dezember eines jeden Jahres zu bestimmen, wird eine Vorprüfung jedes Projekts separat durchgeführt.

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Veröffentlichungsdatum: 9. Dezember 2010
Letzte Überarbeitung: 11. Dezember 2021